Teilnahmebedingungen Online Gewinnspiel

1. GEGENSTAND

Die Gewinnspiele stehen in keinerlei Verbindung zu Facebook und werden nicht von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook, sondern die Metzgerei Linder. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von der Metzgerei Linder als Veranstalter zur Verfügung gestellt. 

 

2. TEILNAHME

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer* vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt bei 18 Jahren. Die Teilnahme ist nur über eine persönliche Anmeldung (den eigenen Account) möglich. Beginn des Gewinnspiels ist das Datum der Veröffentlichung auf der Facebook-Seite. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Zeitpunkt möglich. Des Weiteren werden auch Abstimmungen unter den Usern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrags durchgeführt (z.B. “Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt”). Welche konkreten Handlungen jeweils erforderlich sind, um an einem Gewinnspiel auf der Facebook-Seite teilzunehmen, kann der Beschreibung des Gewinnspiels in der Chronik der Seite entnommen werden. Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen.

 

3. INHALTE

Bezüglich auf der Facebook-Seite oder mit dem #metzgereilinder hochgeladenen Fotos/Bilder und Texte gelten zusätzliche Bedingungen, wie folgt: Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiter verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild zu achten und keine Fotos von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Bei der Aufnahme von Werken Dritter (Metzgerei, Kulinarik, Marken etc.) müssen Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte bestehen und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck vorliegen. Hochgeladene Fotos/Bilder oder Texte dürfen keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte tragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Mit dem Posten des Fotos/Bildes erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Foto/Bild unter Benennung des Teilnehmer-Namens bzw. des Profilnamens veröffentlicht, verlinkt und diskutiert werden kann. Der Teilnehmer überträgt durch die Teilnahme dem Veranstalter unentgeltlich das Recht, das Foto/Bild zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, für Werbemittel und Souvenirs zu verwenden sowie auf Webseiten und in sozialen Medien zu nutzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eingestellte Beiträge wie Fotos/Bilder nicht, oder in verkürzter bzw. geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch Sinn bzw. Aussagegehalt beibehalten werden. 

 

4. GEWINNE/GEWINNERMITTLUNG

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach dem Losverfahren, sollten nicht auf der Facebook-Pinnwand oder dem Instagram-Feed andere Angaben zur Gewinnermittlung, z.B. – Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt (Abstimmung unter den Usern) – getroffen sein. Beim Losverfahren ermittelt eine Jury von Metzgerei Linder, bestehend aus zwei Mitarbeitern unter allen Teilnehmern den Gewinner oder die Gewinnerin. Ist die Einstellung eigenen Contents zum Zwecke der Teilnahme nicht erforderlich, sondern besteht die Teilnahmehandlung lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag zu „Liken“ ist oder eine Frage beantwortet werden soll, entscheidet das Zufallsprinzip. Die Gewinner werden unmittelbar nach Ende des Gewinnspiels ermittelt und über Facebook bzw. Instagram benachrichtigt. Der Gewinner hat die Annahme des Gewinns binnen einer in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist nachweislich (per E-Mail) zu bestätigen. In der Regel wird der Gewinn per Post oder E-Mail zugestellt, daher hat der Gewinner im Falle der Benachrichtigung seine vollständigen Kontaktdaten nebst Postanschrift und E-Mail-Adresse anzugeben. Sollte der Gewinn nicht zugestellt werden, sondern am Ort der Spielstätte abzuholen sein, wird im Rahmen des Postings gesondert darauf hingewiesen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die gewonnenen Gutscheine sind ausschließlich für den Erwerb von Waren bei der Metzgerei Linder einlösbar, haben kein Verfallsdatum, können jedoch nicht gegen Bargeld ausgezahlt werden. Restbeträge verbleiben als Guthaben für zukünftige Einkäufe bei der Metzgerei Linder.

 

5. HAFTUNG

Soweit es sich bei dem Sachpreis um Angebote Dritter (touristischer Leistungsträger, Reiseveranstalter etc.) handelt, haftet die Metzgerei Linder nicht für Nicht- oder Schlechtleistung bzw. vom Gewinner anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Geschäfts- bzw. Reisebedingungen der Preissponsoren, etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind an diese zu richten. Die Metzgerei Linder haftet als Veranstalter des Gewinnspiels nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von Angestellten des Unternehmens vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Als Gewinnanbieter haftet der Veranstalter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.  Der Versanddienstleister kann die Daten der Empfänger in pseudonymer Form, d.h. ohne Zuordnung zu einem Nutzer, zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für statistische Zwecke verwenden. Der Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder um die Daten an Dritte weiterzugeben. 

 

Gewinnspielveranstalter:

Metzgerei Linder 

 

Stand: 29.11.2023

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für die Bezeichnung Teilnehmer/Teilnehmerinnen in der Regel die männliche Schreibweise “Teilnehmer” verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint sind.